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   BVerwG, 21.12.1987 - 3 B 28.87   

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BVerwG, 21.12.1987 - 3 B 28.87 (https://dejure.org/1987,3908)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1987 - 3 B 28.87 (https://dejure.org/1987,3908)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1987 - 3 B 28.87 (https://dejure.org/1987,3908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.03.1976 - 3 C 8.75

    Wiederaufnahmeverfahren - Fünfjahresfrist - Änderung der Schadensfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 3 B 28.87
    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, hat der Lastenausgleichsgesetzgeber selbst die Beweisnot der Geschädigten berücksichtigt; im Rahmen der Schadensfeststellung genügt die Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Tatsachen anstelle eines vollen Nachweises (§ 35 FG, § 36 BFG; vgl. u.a. Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 3 C 8.75 - <BVerwGE 50, 265 = Buchholz 427.3 § 342 Nr. 13>, Beschluß vom 10. Mai 1983 - BVerwG 3 B 114.81 - ).
  • BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 12.83

    Gewahrsamsbereich des Gerichts - Abhandenkommen von Briefumschlägen -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 3 B 28.87
    Der Umstand, daß der Briefumschlag nicht zu den Gerichtsakten genommen worden ist, kann dem Kläger insoweit nicht zum Nachteil gereichen (Urteil vom 29. Juni 1984 - BVerwG 6 C 12.83 - ).
  • BVerwG, 10.05.1983 - 3 B 114.81

    Berücksichtigung unverschuldeter Beweisnot eines Vertriebenen oder

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 3 B 28.87
    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, hat der Lastenausgleichsgesetzgeber selbst die Beweisnot der Geschädigten berücksichtigt; im Rahmen der Schadensfeststellung genügt die Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Tatsachen anstelle eines vollen Nachweises (§ 35 FG, § 36 BFG; vgl. u.a. Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 3 C 8.75 - <BVerwGE 50, 265 = Buchholz 427.3 § 342 Nr. 13>, Beschluß vom 10. Mai 1983 - BVerwG 3 B 114.81 - ).
  • BVerwG, 08.03.1972 - IV B 10.72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1987 - 3 B 28.87
    Ein Rechtsmittelführer darf die gesetzliche Frist zur Einlegung des Rechtsbehelfs grundsätzlich voll ausnutzen (vgl. Beschluß vom 8. März 1972 - BVerwG 4 B 10.72 - ).
  • BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag;

    Denn ein Rechtsmittelführer darf die gesetzlichen Fristen grundsätzlich voll ausschöpfen (vgl. Urteil vom 21. Dezember 1987 - BVerwG 3 B 28.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 154 S. 6), ohne dass ihm dies auch mit Blick auf § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG zum Nachteil gereicht.
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Muß ein Rechtsmittel innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden, so darf diese Frist bis zum letztmöglichen Zeitpunkt ausgenutzt werden (Beschlüsse vom 8. März 1972 - BVerwG 4 B 10.72 - undvom 21. Dezember 1987 - BVerwG 3 B 28.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nrn. 66 und 154).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 60.90

    Erhöhte Sorgfaltspflicht bei voller Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist

    Es ist jedoch anerkannt, daß, wer so verfährt, eine "erhöhte Sorgfaltspflicht" auf sich nimmt (vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Dezember 1987 - BVerwG 3 B 28.87 - Buchholz 310 § 60 Nr. 154 S. 5 und vom 28. Dezember 1989, a.a.O.).
  • VG Hannover, 29.01.2002 - 4 A 1256/01

    Abstandsvorschriften; Kerngebiet; Werbetafeln

    Der Nachweis des Einwurfs des Schriftstücks durch eidesstattliche Versicherung ist ausreichend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1987; Az: 3 B 28/87; Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 154).
  • BVerwG, 21.02.2003 - 9 A 63.02
    Da die Prozessbevollmächtigten des Klägers die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels voll ausnutzen durften, reicht es zur Beachtung der erforderlichen anwaltlichen Sorgfalt aus, wenn sie sich darauf verlassen haben, dass die Klageschrift unter Beachtung der regulären Beförderungsdauer rechtzeitig - nämlich am 11. Oktober 2002 - beim Bundesverwaltungsgericht eingehen würde (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - BVerwG 3 B 28.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 154).
  • BVerwG, 22.08.1994 - 8 B 139.94

    Nichtzulassung einer verwaltungsgerichtlichen Revision - Verspätet eingelegte

    Der Rechtsmittelführer darf auch grundsätzlich die gesetzliche Frist voll ausnutzen (Beschluß vom 21. Dezember 1987 - BVerwG 3 B 28.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 154 S. 5).
  • VGH Hessen, 17.07.1992 - 9 TP 930/92

    Wiedereinsetzung: Sorgfaltspflichtverletzung des Anwalts durch Versendung der

    Bei Absendung eines Rechtsmittels kurz vor Ablauf der zu wahrenden Frist trifft den Rechtsmittelführer eine erhöhte Sorgfaltspflicht (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 28. Dezember 1989, 5 B 13.89, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 166 und Beschluß vom 21. Dezember 1987, 3 B 28.87, Buchholz a.a.O Nr. 154).
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